Mehrlagige Massivholzplatten weisen über die Plattendicke einen symmetrischen mehrlagigen Aufbau auf (meistens drei Lagen). Bei Platten aus Nadelholz müssen üblicherweise alle Holzstücke der Decklagen aus derselben Holzart bestehen (Ausnahmen bei Erscheinungsklassen C und S, tw. auch B). Bei Platten aus Laubholz müssen alle Lamellen einer Platte aus der derselben Holzart bestehen. Üblich ist die Verwendung von nur einer Holzart in den Deckenlagen, wobei in der Mittellage mehrere, in den Eigenschaften ähnliche Holzarten verwendet dürfen. Es sind folgende Kombinationen möglich, wobei die Plattendicke vorwiegend über die Dicke der Mittellage gesteuert wird:

Dreilagiger Aufbau (Typ L3):
Decklage - Mittellage - Decklage
Decklagendicke jeweils mind. 3,0 mm , Faserrichtung der Mittellage gegenüber der verleimten Decklagen um 90 Grad gedreht.

Mehrlagiger Aufbau - 4 lagig L4:
Decklage - zweifache Mittellage - Decklage
Decklagendicke jeweils mind. 3,0 mm , Mittellage besteht aus zwei in der Faserrichtung gleichlaufenden übereinanderliegenden verleimten Lagen.

Mehrlagiger Aufbau (Typ Sx1) - 5 lagig S5):
Decklage - Zwischenlage - Mittellage - Zwischenlage - Decklage
Decklagendicke jeweils mind. 3,0 mm, Zwischenlage mind. 3,0 mm dick, zur Decklage um 90 Grad in der Faserrichtung versetzt, Mittellage mit gleichlaufender Faserrichtung wie die Decklage.


Plattentypen

Abhängig von der Art des Aufbaues und dem Verwendungszweck unterscheiden sich mehrlagige Massivholzplatten nach folgenden Gesichtspunkten: Art der Fertigung, Holzart, Sortierung, Nutzungsbereich, Anwendung Verleimungsqualität, Abmessungen, Formaldehydklasse.

Beispiel:
Fa. XY-EN 13353-SWP/2 NS-L3-BU-A/B-20/1250/2500-E1 entspricht: dreilagige (L3) Massivholzplatte für den nicht tragenden Einsatz im Feuchtbereich (SWP/2) gemäß der Norm EN 13353 der Fa. XY in der Holzart Buche (BU) in der Erscheinungsklasse A an der Vorderseite bzw. B an der Rückseite (A/B) und der Formaldehydklasse E1; Dicke 20 mm, Breite: 1250 mm, Länge: 2500 mm


Festigkeitswerte

Charakteristische Festigkeitskennwerte können entweder der EN 12369-3 entnommen oder nach EN 789 bestimmt und nach EN 14358 angegeben werden.

Oberflächen

Massivholzplatten weisen meist eine gehobelte und/oder geschliffene "naturbelassene" oder gedämpfte Oberfläche auf, wobei die Erscheinungsklassen den Sollwerten der Sortierbestimmungen der EN 13017-1 für Nadelholz und EN 13017-2 für Laubholz entsprechen müssen. Platten werden jedoch auch mit sägerauer Oberfläche geliefert und vielfach für Bauzwecke verwendet. Massivholzplatten können auch mit Anstrichen oder Melaminhartbeschichtung geliefert werden. Weiters werden Oberflächenausbildungen zur Begrenzung der Nachhallzeit im Raum angeboten.

CE-Kennzeichnung

Gemäß der europäischen Bauproduktenverordnung (Verordnung EU 305/2011) müssen Massivholzplatten, wenn sie als Bauprodukte in Verkehr gebracht werden, mit dem CE Kennzeichen versehen werden. EN 13986 bildet die normative Grundlage für die CE Kennzeichnung.

Klassen

Massivholzplatten werden gemäß den Anwendungen nach ÖNORM EN 13353 in die folgende Klassen eingeteilt:

Technische Klassen für nicht tragende Verwendung:
SWP/1 NS: Massivholzplatte für nicht tragende Verwendung im Trockenbereich
SWP/2 NS: Massivholzplatte für nicht tragende Verwendung im Feuchtbereich
SWP/3 NS: Massivholzplatte für nicht tragende Verwendung im Außenbereich

Technische Klassen für tragende Verwendung:
SWP/1 SD: Massivholzplatte für tragende Verwendung im Trockenbereich
SWP/2 SD: Massivholzplatte für tragende Verwendung im Feuchtbereich
SWP/3 SD: Massivholzplatte für tragende Verwendung im Außenbereich

Betonschalungsplatten

Für Betonschalungsplatten gilt die nationale Norm ÖNORM B 3023, wobei im wesentlichen die Decklagendicke ab 5 mm, die Plattenoberfläche (glatt - GL oder strukturiert - STR), die Verleimungsqualität SWP/2 und Grenzwerte in der Biegefestigkeit sowie im Biege-Elastizitätsmodul einzuhalten sind.